Erstinformation
zum Vermittlerstatus
Die Marke EMPERIS und dieser Internetauftritt werden von der EMPERIS Group GmbH verantwortet. Die nachfolgend beschriebenen erlaubnispflichtigen Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten werden unter anderem durch Tochtergesellschaften der EMPERIS Group GmbH erbracht, insbesondere durch die EMPERIS Advisory GmbH; künftig können weitere hinzukommen. Die folgenden Pflichtangaben nach § 15 VersVermV beziehen sich auf die EMPERIS Advisory GmbH als Ihren Vertragspartner und Träger der erforderlichen Erlaubnisse.
§ 1 Angaben zum Vermittler
EMPERIS Advisory GmbH (Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz, HRB 36539), vertreten durch die Geschäftsführer Herr Paul Irmscher und Herr Marcel Ullmann,
Moritzstraße 13, 09212 Limbach-Oberfrohna
Tel.: 03722 8929430, E-Mail:[email protected], Internet:www.emperis-advisory.de
§ 2 Angaben zum Vermittlerstatus
- Versicherungsmakler mit Gewerbeerlaubnis gem. § 34d Abs. 1 GewO
Vermittlerregister-Nr. D-IWRN-YWQR6-58 - Immobilienmakler mit Gewerbeerlaubnis gem. § 34c Abs. 1 GewO einschließlich der Erlaubnis zur Vermittlung von Privatdarlehen
- Finanzanlagenvermittler mit Gewerbeerlaubnis gem. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO
Vermittlerregister-Nr. D-F-123-ADR5-42 - Immobiliardarlehensvermittler mit Gewerbeerlaubnis gem. § 34i Abs. 1 GewO
Vermittlerregister-Nr. D-W-123-J6D3-74
Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für die Gewerbegenehmigung gem. § 34d GewO (Versicherungsvermittlung) sowie Registerbehörde für die Gewerbegenehmigungen gem. §§ 34d, 34f und 34i GewO:
Industrie- und Handelskammer Chemnitz, Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz, Tel.: 0371 6900-0, Fax: 0371 6900-191565, E-Mail:[email protected]
Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für die Gewerbegenehmigungen gem. §§ 34c, 34f und 34i GewO (Immobilien- und Darlehensvermittlung, Finanzanlagen- sowie Immobiliardarlehensvermittlung):
Landratsamt Zwickau, Ordnungsamt / Gewerbe, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 4402-24125, Fax: 0375 4402-24109, E-Mail:[email protected]
Die Eintragungen im Vermittlerregister können überprüft werden bei der gemeinsamen Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180 6005850 (0,20 €/Anruf), Fax: 030 20308-1000, E-Mail:[email protected]
Registerabruf:www.vermittlerregister.info
§ 3 Tätigkeit und Vergütung
(1) Versicherungsmaklertätigkeit (§ 34d GewO)
Als Versicherungsmakler erhält der Vermittler für seine Vermittlungsleistungen Courtagen bzw. Provisionen, die Bestandteil der Versicherungsprämie sind und vom jeweiligen Versicherungsunternehmen an den Vermittler gezahlt werden. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler umfasst auch die Beratung des Kunden. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden an den Versicherungsmakler bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Darlehensvermittlung (§ 34c Abs. 1 GewO)
Als Darlehensvermittler im Sinne des § 34c Abs. 1 GewO vermittelt der Vermittler Darlehen, die nicht unter die Regelungen des § 34i GewO fallen. Für diese Vermittlungsleistungen erhält der Vermittler eine Vergütung, die entweder vom jeweiligen Darlehensgeber oder, sofern vereinbart, vom Kunden gezahlt wird. Eine Beratung erfolgt nur, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Finanzanlagenvermittlung (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO)
Als Finanzanlagenvermittler erhält der Vermittler für seine Vermittlungsleistungen Vergütungen durch Zuwendungen Dritter (Produktgeber), die der Vermittler behalten darf. Die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler umfasst auch die Beratung des Kunden. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Im Rahmen der Finanzanlagenvermittlung vermittelt und berät der Vermittler zu Produkten aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der Gewerbegenehmigung gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist. Der Vermittler arbeitet hierbei mit der FIL Fondsbank GmbH, Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg im Taunus, zusammen.
(4) Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34i Abs. 1 GewO)
Als Immobiliardarlehensvermittler erhält der Vermittler für seine Vermittlungsleistungen Vergütungen durch Zuwendungen Dritter (Darlehensgeber). Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler umfasst auch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Kunden. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden an den Immobiliardarlehensvermittler bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(5) Weitere Vergütungsmodelle
Neben den oben genannten Provisionsmodellen können u. a. folgende Honorarmodelle vereinbart werden:
- Honorar für Tarifumstellungen nach § 204 VVG: Für den Fall einer Tarifumstellung in der privaten Krankenversicherung kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Dieses kann als Pauschalbetrag oder orientiert an der erzielten Ersparnis (z. B. das Fünffache der monatlichen Ersparnis) vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden.
- Zeitbasiertes Honorar: Für Beratungsleistungen, die nicht zu einer Vermittlung führen oder als reine Honorarberatung erbracht werden, kann ein Zeithonorar vereinbart werden. Der Stundensatz beträgt 200,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, abgerechnet in Einheiten von je angefangenen 15 Minuten. Auch dieses Zeithonorar bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung von Beginn der Tätigkeit.
§ 4 Beteiligungen
Die EMPERIS Advisory GmbH hält weder unmittelbar noch mittelbar eine Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen oder dessen Mutterunternehmen eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der EMPERIS Advisory GmbH (§ 15 Abs. 1 Nr. 10 und 11 VersVermV).
§ 5 Nachhaltigkeitsrisiken (Finanzanlagenvermittlung, § 34f GewO)
Für die Anlageberatung und -vermittlung nach § 34f GewO informieren wir gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) wie folgt:
(1) Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3)
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten den Wert einer Anlage negativ beeinflussen kann. Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Beratung ein, indem wir bei der Auswahl empfohlener Produkte und Anbieter prüfen, ob und wie diese Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, und den Kunden hierüber informieren.
(2) Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4)
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen wir in unserer Anlageberatung derzeit nicht im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088. Grund hierfür sind insbesondere unsere Unternehmensgröße sowie der Umstand, dass entsprechende Daten der Produktanbieter derzeit noch nicht flächendeckend in standardisierter und vergleichbarer Form vorliegen. Wir überprüfen diese Einschätzung regelmäßig und passen sie an, sobald belastbare Datengrundlagen verfügbar sind.
(3) Vergütungspolitik (Art. 5)
Unsere Vergütung wird nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der empfohlenen Produkte beeinflusst. Die Vergütung setzt keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung zu berücksichtigen oder unberücksichtigt zu lassen; die Beratung erfolgt objektiv im besten Interesse des Kunden.
§ 6 Schlichtungsstellen
Für außergerichtliche Streitbeilegung stehen folgende Stellen zur Verfügung:
- Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlin,www.versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin,www.pkv-ombudsmann.de
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel.: 040 696508-90, Fax: 040 696508-91,www.schlichtung-finanzberatung.de
Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens setzt voraus, dass sich der Kunde zuvor mit seiner Beschwerde an uns gewandt hat. Vor der Schlichtungsstelle kann der Kunde auch ohne anwaltliche Vertretung auftreten.